Öffnungszeiten
Unsere Lichtburg-Kasse öffnet täglich 30 Minuten vor Beginn der ersten Vorstellung für Informationen und für den Karten- und Gutscheinverkauf. Wir schließen unsere Kasse 30 Minuten nach der letzten Vorstellung.
Öffnungszeiten während der Schulzeit:
Mo (Kinotag) - Do: ca. 16:00 – 20:30 Uhr
Fr ca. 14:00 – 23:30 Uhr
Sa ca. 11:00 – 23:30 Uhr
So ca. 10:30 – 20:30 Uhr
Öffnungszeiten in den Ferien:
Mo (Kinotag) - Do: ca. 14:00 – 20:30 Uhr
Fr ca. 14:00 – 23:30 Uhr
Sa ca. 11:00 – 23:30 Uhr
So ca. 10:30 – 20:30 Uhr
Telefonisch sind wir während unserer Öffnungszeiten erreichbar unter der Telefonnummer 02064 – 2463. Bitte haben Sie Verständnis, dass die telefonische Erreichbarkeit vor allem am Wochenende während der Einlasszeiten eingeschränkt sein kann.
Unsere Gastronomie bleibt auch nach der Kassenschließung bis zum Ende der letzten Vorstellung für Sie geöffnet. So müssen Sie nicht auf Ihr Eis, Popcorn & Nachos oder die gekühlten Getränke verzichten.
Die genauen Vorstellungszeiten entnehmen Sie bitte unserem Programm. Abweichungen können z. B. durch Filmüberlängen zustande kommen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Zusätzliche Vorstellungen an und vor Feiertagen
Zusätzliche Vorstellungen
Vor allen Feiertagen
zeigen wir für alle Nachtschwärmer eine zusätzliche Spätvorstellung
Termine
- Mi. 17. April 2025
- Mi. 30. April 2025
- Mi. 28. Mai 2025
- Mi. 18. Juni 2025
- Do. 2. Oktober 2025
An allen Feiertagen
spielen wir für alle Frühaufsteher eine Matinee-Vorstellung.
Termine
- Karfreitag, Fr. 18.4.2025
- Ostermontag, Mo. 21.4.2025
- Maifeiertag, Do. 1.5.2025
- Christi Himmelfahrt, Do. 29.5.2025
- Pfingsmontag, 9.6.2025
- Fronleichnam, Do. 19.6.2025
- Tag der Dt. Einheit, Fr. 3.10.2025
- Allerheiligen, Fr. 1.11.2025
Jugendschutz
Liebe Eltern und liebe Großeltern, Jugendschutz ist uns wichtig! Auch wenn es für unsere jugendlichen Gäste nicht immer ganz einsichtig ist, der Kinobesuch von Kindern und Jugendlichen unterliegt gewissen Vorschriften und Regelungen. Diese sind vor allem im Jugendschutzgesetz und in den Vorschriften der FSK – der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft – festgehalten. Der Gesetzgeber hat im Jugendschutzgesetz Zeitgrenzen für den Kinobesuch von Kindern und Jugendlichen festgelegt, die es zu berücksichtigen gilt. (§§ 11 und 14 JuSchG vom 23. Juli 2002 - in der z. Z. gültigen Fassung). Siehe auch Graphik zur den zeitlichen Einlassgrenzen. Das Jugendschutzgesetz gilt unabhängig von den Altersfreigaben der Filme (siehe FSK).
Es gibt allerdings Ausnahmen, was die zeitliche Begrenzung angeht, wenn man in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ins Kino geht. Mit „erziehungsbeauftragt“ sind Personen gemeint, die über 18 Jahre alt sind und Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe, bei Freizeiten oder in der Ausbildung betreuen, dazu zählen auch Lehrerinnen und Lehrer. Die FSK — Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft führt freiwillige Altersfreigabeprüfungen von Filmen und anderen Trägermedien, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind, durch. Die von der FSK vorgenommenen Alterskennzeichnungen sind gesetzlich vorgeschrieben, d. h. Kinder und Jugendliche erhalten nur zu solchen Filmvorführungen Zutritt, die von der FSK für ihr jeweiliges Alter freigegeben wurden. Ausnahme gelten nur bei: Informations-, Instruktions- und Lehrfilmen. Laut § 14 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes dürfen „Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“ nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden. Auf dieser Seite haben wir für Sie alle Informationen zu den Einschränkungen, die die Vorschriften und Regelungen des Jugendschutzgesetzes und der FSK bedeuten, zusammengestellt. Kinder unter sechs Jahren dürfen ausschließlich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person Filme ansehen, die ohne Altersbeschränkungen freigegeben sind. Kinder ab sechs Jahren dürfen Filme mit einer Freigabe ab 12 Jahren nur besuchen, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sind; eine erziehungsbeauftragte Person reicht hierfür nicht. Wenn ein Kinoprogramm erst nach 20.00 Uhr beendet ist dürfen Kinder ab sechs Jahren trotz der entsprechenden Altersfreigabe die Vorstellung nur besuchen, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person sind. Wenn ein Kinoprogramm erst nach 22.00 Uhr beendet ist dürfen Jugendliche unter 16 Jahren trotz der entsprechenden Altersfreigabe die Vorstellung nur besuchen, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person sind. Wenn ein Kinoprogramm erst nach 24.00 Uhr beendet ist dürfen Jugendliche ab 16 Jahren trotz der entsprechenden Altersfreigabe die Vorstellung nur besuchen, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person sind.
Das Formular für die ‚Elterliche Zustimmung‘ erhalten Sie auf Nachfrage an unserer Kinokasse. Es wird nach Ablauf der darin aufgeführten Filmvorführung vernichtet, ohne dass Ihre Daten in irgendeiner Form weiter gespeichert oder verwendet werden. Alkoholische Getränke werden bei uns erst ab 18 Jahren verkauft. Ausnahme sind Bier und Bier-Mixgetränke, die bereits ab 16 Jahren verkauft werden dürfen.
Barrierefreiheit / Rollstuhlfahrer
Barrierefreiheit mit der GRETA-App
Die „Greta-App“ ist für Menschen mit visueller Beeinträchtigung gedacht, sie sorgt mit Hilfe von Audiodeskription für die entsprechenden „Bilder im Kopf“. Einfach die App herunterladen, Smartphone-Ohrhörer aufsetzen und Film in der App aktivieren! Die Greta-App ist kostenlos im AppStore für iOS und bei Google Play für Android erhältlich.
Die App GRETA macht Audiodeskriptionen und Untertitel zugänglich, in jedem Kino, in jedem Saal, zu jeder gewünschten Vorstellung - einfach vom eigenen Smartphone! Wir empfehlen die GRET-APP vor dem Kinobesuch zu Hause herunterzuladen und sich mit ihr vertraut zu machen. Erlebe barrierefreies Kino, das richtig Spaß macht - eigenständig und unabhängig, allein oder mit Freunden.
Wie kommt der Film bzw. die Audiodeskription und die Untertitel in die App?
Zuerst muss vom Produzenten, dem Kinofilm-Verleiher oder der Fernsehanstalt eine Audiodeskription und Untertitel erstellt werden. Im nächsten Schritt erhalten wir einen Auftrag, die Audiodeskription und die Untertitel über die App Greta einfach und flächendeckend zugänglich zu machen.
Was ist eine Audiodeskription?
Die Audiodeskription beschreibt in knappen Worten wichtige Elemente der Handlung, Gestik, Mimik und der dramaturgisch relevanten Umgebung. Die Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen. Audiodeskription ermöglicht blinden Zuschauern auf diese Weise einen Film zu erleben.
Was sind Untertitel für gehörlose bzw. hörbeeinträchtigte Zuschauer?
Diese speziellen Untertitel machen einen Film erlebbar, indem alle Dialoge und dramaturgisch relevanten Umgebungsgeräusche im Bild oder Hintergrund wie z.B. mit dem Hinweis „lauter Knall" in Untertitel „übersetzt“ werden. Zusätzlich können durch farbige und/oder formatierte Untertitel die Hauptfiguren unterscheidbar gemacht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.gretaundstarks.de
BARRIEREFREI im Kino bewegen
Nach unserem Umbau 2022 sind unsere Foyerbereich und die Kinosäle wieder ebenerdig durch den Hintereingang zu erreichen. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten konnten wir den Eingangsbereich leider nicht mehr verändern.
Die Position der Rollstuhlplätze sind in den Saalplänen mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet.**** Auch eine separate rollstuhlgeeignete Toilette ist jetzt im Erdgeschoss vorhanden. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit für alle Fragen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns ein Mail an: info@kino-dinslaken.de
Kindergeburtstage
Partyorganisation mal ohne Stress!
Wenn Sie davon träumen, liebe Eltern, dann feiern Sie den nächsten Geburtstag Ihres Kindes einfach bei uns im Lichtburg-Center-Dinslaken. Wir sorgen für eine entspannte Party, die auch Sie genießen können. Wähle Sie aus unseren verschiedenen Geburtstagsangeboten das Beste für Ihr Kind und Dessen Freunde aus! Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei den Details. Um das Geburtstagsfest Ihres Kindes perfekt planen zu können, bitten wir Sie, sich 14 Tage im Voraus an unserer Kasse anzumelden. Bitte beachten Sie, dass die Programmplanung bei uns wöchentlich montags für die Kinowoche von Donnerstag bis Mittwoch stattfindet. Aus diesem Grund können wir keine konkreten Auskünfte zu den genauen Vorstellungszeiten oder dem kommenden Filmangebot geben.
Lichtburg-Party - Berlinale-Lounge - Hollywood-Tour
Unsere Geburtstagspakete können - ausgehend vom Basispaket - alle miteinander kombiniert werden und sind ab einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen (7 Kinder einschließlich des Geburtstagskindes und einer erwachsenen Begleitperson) buchbar. Als unseren Ehrengast laden wir das Geburtstagskind natürlich ein. Der Grundpreis unserer Lichtburg-Party außer für das Geburtstagskind startet je nach Filmlänge und Vorstellungszeit bei € 13,50 pro Person bei 2D-Filmen und bei € 16,50 pro Person bei 3D-Filmen.
Die Lichtburg-Party Unser Basispaket enthält vorgedruckte Einladungskarten mit Zeichnungen von Andreas Deja für Ihre Partygäste, die Platzreservierung im Saal, die Kinotickets, bei 3D-Filmen auch die 3D-Brillen, ein Softdrink 0,2 l und eine kleine Tüte Popcorn pro Person, sowie ein Überraschungsgeschenk für unseren Ehrengast, das Geburtstagskind.
Extra: Unsere Geschenkboxen oder Geschenktüten können auch für die übrigen Partygäste dazu gebucht werden - € 3,00 pro Stück.
Rahmenprogramm I: Berlinale Lounge
Optional kann unsere Berlinale-Lounge für insgesamt € 60,00 und für max.12 Personen zur Lichtburg-Party dazu gebucht werden. Hier laden wir das Geburtstagskind und seine Gäste zu einer Kuchenen-Party ein - mit Kuchen, einer Flasche Mineralwasser und einer Karaffe Saft inklusive. Eine super Gelegenheit, um Geschenke auszupacken.
Extra: Neben der Kuchentafel bieten wir in der Berlinale-Lounge auch wahlweise eine unserer verschiedenen Bastel-, Mal- oder Spielaktion zum Thema "Film" an. Jede dieser Aktionen kann für € 2,00 pro Kind dazu gebucht werden. Bastelaktion: Fertige Dein eigenes DaumenKino an! (ca. 30 min) Malaktion: Male ein Filmplakat! (ca. 20 min) Spielaktion: Reise zu den Bären nach Berlin! (ca. 20 min) Welcher Filmheld/in oder -schurke bin ich? (ca. 30 min)
Rahmenprogramm II: Hollywood-Tour
Bei unserer Hollywood-Tour (ca. 20 min) kann die Geburtstagsgesellschaft für pauschal € 18,00 einen Blick hinter die Kulissen und in den Projektionsraum werfen. Aus Platzgründen können jedoch nur max. 12 Personen an dieser Tour teilnehmen.
Extra: Auf Wunsch machen wir mit dem Geburtstagskind kostenlos ein Foto am Filmprojektor und senden Ihnen das Foto per Mail zu.
Games on the screen
Games auf der Kino-Leinwand
Die Lichtburg-Dinslaken bietet Euch die Möglichkeit Eure Lieblingsspiele und Abenteuergames auf der großen Kinoleinwand zu erleben. Mehr Action, Spannung und Spielspass wird durch unser integriertes Soundsystem und die Projektion auf unseren großen Leinwänden garantiert. Ein tolles Spielerlebnis für Dich und Deine Freunde!
Wir bieten Euch: Unsere Säle, Dolby Surroundsystem und Dolby Atmos, große Leinwand, Laserprojektoren, Verbindungskabel und die technische Installation durch unser Personal.
Ihr bringt mit:
Eine eigene Spiele-Konsole – inkl. der Anschlusskabel (Playstation 1 / 2 / 3 / 4 / 5 X-Box, X-Box 360 mit HDMI-Anschluss, X-Box one, Nintendo 64, Nintendo Gamecube, Nintendo Wii); die Games und die dazugehörigen Controller für die gewünschte Spieleranzahl. Aus technischen Gründen können keine PCs für „Games auf der Leinwand“ eingesetzt werden.
Unser Angebot: Gespielt werden kann von Montag bis Freitag von ca. 9:00 bis 13:30 Uhr. Nach Rücksprache ist Zocken in den Ferien außer von freitags bis sonntags auch nachts von 23:00 - 2:00 möglich. Der Preis pro Session beträgt € 150,- für 3 Stunden und € 190,- für 4 Stunden – unabhängig wie viele Spieler teilnehmen, je mehr Spieler, desto günstiger für den Einzelnen. Die Anmeldung bitte mindestens zehn Tage im Voraus per E-Mail an info@kino-dinslaken.de . Wir setzen uns dann mit Euch in Verbindung! Genießt den Sound und erlebt Eure favorisierten Spiele mal aus einer neuen, großartigen Perspektive! Wir wünschen Euch viel Spaß!
Klassenraum: Kino
Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer,
Wissen wirkungsvoll zu vermitteln und Kinder wie Jugendliche für Themen zu begeistern, die auf den ersten Blick nichts mit ihrer Lebenswelt zu tun haben, ist immer wieder eine Herausforderung.
Hier möchten unser Lichtburg-Team ansetzen und Ihnen mit unserem Programm "Klassenraum: Kino" die Möglichkeit bieten Ihren Unterricht in unsere Kinosäle zu verlegen. Eine Änderung des Lernortes und das Medium Film kann den Einstieg in komplexe Themenbereiche erleichtern oder auch vertiefen, denn Filme können Lerninhalte auf unterhaltsame und informative Weise vermitteln: Learning by viewing.
Natürlich gilt unser Angebot 'Klassenraum Kino' auch für andere Bildungseinrichtungen. Schließlich sind nicht nur Kinder und Jugendliche von Filmen fasziniert. Filme sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kultur. Filme als Kunst- und Kommunikationsmedium zu verstehen, ist eine Kompetenz, die wie das Lesen und Schreiben gelernt werden muss. Zu den Voraussetzungen für einen bewussten Umgang mit dem Medium Film gehört das Wissen über die Wirkungsmechanismen von Filmen: die Filmsprache, die Filmgeschichte und die Entstehung eines Filmes.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen im Vormittagsbereich neben der Filmvorführung auch Kinoseminare zu dem von Ihnen gewählten Film an. Unsere Kinoseminare werden von Medienpädagogen durchgeführt und bestehen aus einer kurzen Einführung in das Filmthema sowie eine Bastel- und Rätsel- oder Spielaktion vor oder nach der Filmvorführung. Für unsere Kinoseminare müssen insgesamt etwa 45 Minuten zusätzlich zur Filmlänge einkalkuliert werden. Filmvorführung mit Kinoseminar:
Altersstufe: Klasse 1 - 6
Kinoseminar: max. 50 Schüler pro Seminar Außerdem lädt unser Team Sie mit Ihren Schülern ein, die Welt hinter der Leinwand kennen zu lernen! Bei einer Führung durch unser Haus erfahren unsere Besucher aus den Grundschulen nicht nur wie Popcorn gemacht wird, sondern auch wie der Film auf die Leinwand kommt. Die Schüler der Unter-, Mittel- und Oberstufe erhalten dagegen einen Überblick über die Kinogeschichte in Dinslaken und erleben, dass Kino und das Medium Film auch etwas mit Kultur zu tun hat. Da Kinotechnik sich am besten im Vorführraum durch eine anschauliche Erklärung der Filmprojektoren (analog + digital) erleben lässt, werden alle Fragen natürlich von einem Fachmann - unserem Filmvorführer - beantwortet.
Filmvorführung mit Kinoführung:
Altersstufe: Klasse 1 - 12
Führung: max. 12 Schüler pro Führung (zwei Gruppen gleichzeitig möglich) Bitte melden Sie Ihre Klasse per Mail an, für Fragen stehen wir Ihnen telefonisch unter der Nummer 02064 / 51705 zur Verfügung. Wählen Sie einen Film aus unserem laufenden Programm, auch als Originalversion in Englisch oder Französisch. Falls Sie sich für einen Film interessieren, der gerade nicht auf dem Spielplan steht, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Für die Teilnahme an einer regulären Vorstellung empfehlen wir Ihnen, Karten online zu reservieren. Zur Vor- oder Nachbereitung eines Kinobesuches bieten verschiedene Institutionen Unterrichtsmaterial an:
www.kinofenster.de/lehrmaterial/filmhefte
www.film-kultur.de/hefte.html www.bpb.de/shop/lernen/filmhefte
www.filmundschule.nrw.de/Unterrichtsmaterialien_Literatur
Material zu ausgewählten Filmen finden Sie u.a. auch bei den Filmtipps von Vision-Kino, als PDF-Datei.
www.visionkino.de Bis bald in unserem Kino! Ihr Lichtburg-Team
D-Box Motion Seats
D-BOX-Sessel
Unsere Gäste sind im Lichtburg-Center mittendrin statt nur dabei!
Der Start einer Rakete, die Explosion eines Autos, oder der Sprung aus einem Flugzeug. Sie sehen nicht nur die Action… Sie werden Teil davon! Wie das gehen soll?
Das Zauberwort lautet: D-BOX!
D-BOX (Technologies Inc. mit Sitz in Kanada) hat einen Kinositz entwickelt, der „Nicht-Still-Sitzen“ garantiert. Drei Bewegungsarten, die die D-BOX Motion Seats vor und zurück, von Seite zu Seite sowie hoch und runter manövrieren, ermöglichen zusammen mit einer Vibrationsfunktion eine unbegrenzte Anzahl von Bewegungseffekten. Die Effekte sind szenisch auf den jeweiligen Film abgestimmt und lassen Sie dadurch noch tiefer ins Filmgeschehen eintauchen.
Aber nicht nur Action-Filme nutzen die Möglichkeiten der speziellen Kinosessel. Wenn Ihnen bei einem Horrorfilm demnächst ein Schauer über den Rücken läuft und die Nackenhaare zu Berge stehen, sitzen Sie vielleicht auf einem unserer D-BOX-Sessel. Auch die sogenannten „Jump Scares“ entfalten auf den computergesteuerten Möbeln ihr volles Potenzial. D-BOX Motion Seats sind aber auch familienfreundlich. Vor allem die rasanteren Animationsfilme unterstützen mittlerweile diese Technologie und versprechen Spaß für Groß und Klein (Unsere Altersempfehlung: Ab 9 Jahre!)
Doch wie funktioniert D-BOX? Für jeden D-BOX-Film programmieren Motion Designer in Kanada einen individuellen Bewegungs-Code. Abgestimmt auf Filmhandlung, Dynamik und Atmosphäre werden Bewegungen sowie Bewegungsabläufe digital auf der Festplatte des Films gespeichert.
Für eine perfekt koordinierte Wiedergabe sind die D-BOX-Sessel mit der Digitalprojektion verbunden. Ein Spezialserver synchronisiert den Bewegungs-Code mit dem Bild (auch inkl. 3D und Sound) und leitet die daraus resultierenden Bewegungseffekte passgenau an die D-BOX-Sessel weiter, die vom Gast in der Intensität individuell geregelt, oder sogar ganz ausgestellt werden können.
3D-Digital & Laserprojektion
DIGITAL 3D
Alles ist dreidimensional – unsere ganze Welt! Wir sehen unsere Umwelt in Höhe, Breite und auch Tiefe. Das herkömmliche Kinobild ist jedoch nur zweidimensional – bildet Breite und Höhe ab. Digital-3D bringt dem Betrachter zusätzlich die Tiefe, das räumliche Sehen von Filmen auf der Leinwand - die Leinwand wird dreidimensional! Das Kino- und Seherlebnis bringt das nahezu grenzenlos realistische Gefühl, mitten im Geschehen zu sein. So dreidimensional haben Sie sich selbst noch nicht gesehen…
Die notwendige 3D-Brille kann an der Kinokasse oder am Einlass erworben werden und eignet sich auch für Brillenträger. Die Brille ist aus Kunststoff und kann nach dem einmaligen Erwerb wieder verwendet werden. Sie ist in zwei Größen - eine kleine für Kinder und eine größere für Erwachsene - erhältlich. Für Brillenträger haben wir auch ein hochwertiges Clip-Modell, das Sie auf der eigenen Brille - direkt vor Ihren eigenen Gläsern befestigen können, im Angebot
Gestochen scharfe Bilder! Brillanter Kontrast! Sensationelle Farben! Superhelles Bild!
Jetzt können Sie im Lichtburg-Center Dinslaken den Quantensprung der Filmprojektion miterleben. Dank Lasertechnologie! In unseren Kinosälen sind jetzt Hochleistungs-RGB-Laserprojektoren mit knapp 30.000 Ansi-Lumen Lichtstärke im Einsatz.
Die Laserprojektion
Ein herkömmlicher Projektor nutzt Xenon-Lampen als Lichtquelle. Diese müssen regelmäßig ausgetauscht werden, da sie nach einer gewissen Laufzeit deutlich an Helligkeit verlieren. Der Projektor haben jedoch jeder eine Laserlichtquelle, die ca. 70% heller ist als Xenon-Lampen und auch nach über zehn Jahren immer noch einen Großteil ihrer Ursprungshelligkeit besitzt. Aber nicht nur die Bildhelligkeit profitiert von der Technik. Ein größerer Farbraum mit fantastischen Farben ist die Folge. Durch die geringere Lichtstreuung ist das Bild auf der Leinwand auch deutlich schärfer und kontrastreicher. Das Schwarz ist dunkler und das Weiß heller als jemals zuvor. Mit dieser Technologie sind in Deutschland aktuell nur wenige Kinosäle ausgestattet! Übrigens: bei der Projektion von 2D-Filmen muss der Laser sogar gedrosselt werden, weil das Bild sonst zu hell und intensiv für den Betrachter wird!
Diese Laserprojektion können Sie bei uns in allen drei Kinosälen erleben!
Dolby Atmos
Statt den 7.1-Sound weiter aufzusplitten und einen 9.1 oder 11.1-Sound anzubieten, ist Dolby mit der Atmos-Plattform eine Entwicklungsstufe weiter gegangen: sie lösen die Kanäle auf. Durch ein Echtzeit-Rendering werden die einzelnen Tonobjekte innerhalb des Kinoraumes platziert. Durch die digitale Technik werden 128 gleichzeitige verlustfreie Audioelemente in einem Mix möglich. In einem Pan-throuh Array wandert ein Sound von einem Lautsprecher zum nächsten. Durch eine Platzierung von Lautsprecher-Arrays an der Decke werden immersive Soundfelder möglich. Das ist deutlich mehr als ein einzelner „Voice of God“-Deckenlautsprecher. Bis 128 Tonelemente sind in X-, Y- und Z-Achse in einer Konfiguration mit 64 Lautsprechern frei im Raum positionierbar.
Geräusche lassen sich so realitätsgetreu wahrnehmen. Es werden klangliche Bilder und atmosphärische Szenarien erzeugt - natürlich auch Effekte! Vor allem in der Kombination mit 3D-Filmen wird das Kinobesuch zu einem intensiven Kinoerlebnis, dass den Saal zum Teil des Geschehens werden lässt (natürlich ist man dabei abhängig von den Fähigkeiten des Tonmeisters.)
Kinosaal mieten
Standart ist Ihnen zu wenig? Setzen Sie sich oder Ihr Produkt groß in Szene!
Firmenpräsentationen, Mitgliederversammlungen etc. bei uns im Lichtburg-Center
Unser Lichtburg-Team bietet Ihnen auch die Möglichkeit unseren Service für eigene Veranstaltungen in unserem Haus zu nutzen.
Wir möchten, Ihren Aufenthalt in unserem Kino zu einem schönen, vielleicht sogar unvergesslichen Erlebnis machen. Nutzen Sie unsere Säle als Location - und bestimmen Sie selbst das Programm. Neben dem Film, der auch auf DVD vorliegen kann, bieten wir Ihnen den Service unserer Getränke- und Süßwarentheke an. Unser Traditionskino stellt Ihnen gern - außerhalb unserer Öffnungszeiten - seine Räumlichkeiten für Kinovorführungen, Präsentationen, Seminare, Vorträge, etc. zur Verfügung. Zusammen mit dem gemütlichen Foyer bieten unsere Kinosäle einen attraktiven Ort für Ihre Veranstaltungen. Profitieren Sie auch von unseren umfangreichen Erfahrungen bei der Erstellung eines illustren Rahmenprogramms zu Ihrem Kino-Event. Da wir die Raumbelegung mit unserem hausinternen Programm abstimmen müssen, ist es uns leider nicht möglich jeden Terminwunsch Ihrerseits zu erfüllen.
Großer Saal (Bild 1): 173 Plätze
Zweiter Saal (Bild 2): 83 Plätze
Bei Interesse stehen wir Ihnen selbstverständlich für nähere Auskünfte oder eine persönliche Beratung, sowie für ein unverbindliches Angebot zur Verfügung.
Anfragen bitte per E-Mail an: info@kino-dinslaken.de
Werbung im Kino
Leinwand-Werbung – Platz für Ihre Werbebotschaft
Das Kino ist der Ort der großen Emotionen. Mit Kinowerbung auf der großen Leinwand erreichen Sie Ihre Kunden intensiver als mit jedem anderen Medium. Leinwandwerbung ist ein Medium für jede Altersgruppe, besonders aber für junge Zielgruppen, denn hier kann nicht, wie zu Hause am Fernseher, gezappt werden! Mit der Werbung im Kino erreichen Sie Ihre Kunden dort, wo sie sich besonders lohnt: Auf der großen Leinwand! Im dunklen Kinosaal lenkt nichts von Ihrer Werbebotschaft ab und sie erhalten höchste Aufmerksamkeit. Wir bieten Ihnen hierfür verschiedene Flächen und Formate an, die Sie gerne nutzen können.
Werbefilme:
Wenn Sie selbst eine Kinowerbung schalten möchten, haben wir für Sie eine TOP-ADRESSE für Kinowerbung in unserem Haus:
SCHLEMM Kinowerbung
Metzgergasse 14
97421 Schweinfurt
Tel.: +49 9721 209 553 - Fax: +49 9721 209 5555
e-mail: info@kinowerbung-schlemm.de
Foyerwerbung:
Sie möchten mit Ihren Flyern eine möglichst große Anzahl an Leuten erreichen - dann geben Sie uns welche und wir stellen ihre Flyer an unserer Kasse in unseren Ständer. Dieser wird von unseren Besuchern immer wahrgenommen, da wir dort auch unsere kostenlosen Magazine z.B. "Coolibri" auslegen - deren hochwertige Gestaltung und redaktionelle Kompetenz zu einer hohen Akzeptanz führen.
Ticket- und Gutscheinrückseiten:
Eine Kinokarte braucht jeder Besucher und unsere Gutscheine sind sehr beliebt. Beide bilden eine ideale Werbeform, wenn Sie Kinokunden zu Ihren eigenen Kunden machen möchten - z.B. durch einen Gutschein auf der Rückseite unserer Kinotickets oder einer Werbeanzeige auf der Rückseite unserer Gutscheine.
Sponsoring:
Falls Ihnen die oben genannten Werbemöglichkeiten nicht gefallen, können wir Ihnen auch eine sporadische Kinowerbung anbieten, wenn Sie bereit sind das Rahmenprogramm eine unserer Programmreihen mit einem Sponsoring zu unterstützen. Natürlich sind wir immer für neue Ideen offen. Sprechen Sie uns an! Sie erreichen unter: Tel. 02064 - 51705
Fax. 02064 - 71096
Mail: buero@kino-dinslaken.de Sprechen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Gutscheinversand
Sie suchen nach einem passenden Geschenk?
Für Große oder Kleine mit unseren Lichtburg-Gutscheinen treffen Sie garantiert die richtige Wahl! Verschenken Sie Freude in allen Variationen: Action, Romantik, Spaß & Spannung! Egal ob Geburtstage, Ostern oder Weihnachten - mit unseren Lichtburg-Gutscheinen macht man alles richtig! Sie brauchen dafür nicht einmal zu uns zukommen, denn Sie haben die Wahl zwischen unseren Online-Gutscheinen und unseren Gutscheinen vor Ort! Die Online-Gutscheine können Sie jederzeit hier auf unserer Homepage kaufen, unsere KinoGutscheine vor Ort erhalten Sie während der Öffnungszeiten an der Kinokasse oder durch unseren Gutschein-Versand. Schicken Sie uns eine E-Mail an: info@kino-dinslaken.de mit Ihrem Gutscheinwunsch und die Adresse, an die wir die Gutscheine verschicken sollen. Die Liefer- und Versandkosten von Gutscheinen betragen € 3,00 Die Lieferung erfolgt per Post innerhalb einer Woche ab Bestellung / Zahlungseingang. Den Gesamtbetrag überweisen Sie bitte, nachdem Sie die Bestellung aufgegeben und von uns eine Antwortmail erhalten haben. Direkt nach Zahlungseingang wird die Ware verschickt.
Zertifizierte Service-Qualität
Damit Sie bei uns im Haus eine tolle Zeit erleben, schulen wir unsere Servicekräfte regelmäßig.
Hausordnung
Liebe Gäste! Unser Lichtburg-Center ist ein Ort der Unterhaltung, der Spannung und der Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten.
OHNE EINTRITTSKARTE LÄUFT NICHTS! Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 30 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt sind, können wir frei verkaufen. Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Verleihpartner überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,-- € verpflichtet und erhalten Hausverbot.
JUGENDSCHUTZ IST UNS WICHTIG! Aus diesem Grund erhalten Kinder und Jugendliche nur zu solchen Filmvorführungen Zutritt, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus den geltenden Jugendschutzgesetzen und Altersfreigaben unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen hierzu beantworten unsere Mitarbeiter gerne. Bei bestehenden Zweifeln über das Alter unserer jugendlichen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis pp.) darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
„SCHMUGGLER“ SIND IM KINO UNERWÜNSCHT! Wir sind nicht nur ein Kino-Center, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten zu können. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumlichkeiten verwehren.
PIRATEN LEBEN GEFÄHRLICH – GANZ BESONDERS IM KINO! Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich und das mit jährlich steigender Tendenz. Unter Filmpiraterie verstehen wir: Jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal. Dies ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleiherfirmen) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie in unserem Haus zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall die Taschen bzw. Rücksäcke etc. unserer Gäste stichprobenartig kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren - aber wir behalten uns im Verdachtsfall bei einer Weigerung vor, Ihnen Eintritt zu verwehren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung – Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. – sowohl den Strafverfolgungsbehörden melden als auch beim entsprechenden Filmverleih anzeigen, sowie die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden. Auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.
HANDYS UNERWÜNSCHT!
Mobiltelefone (Smartphones) und andere elektronische Kommunikationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum bei Filmbegin außer Betrieb zu stellen oder in den Flugmodus zu schalten.
Im Interesse des störungsfreien Vorstellungsablaufs sind die Mitarbeiter des Lichtburg-Center Dinslakens berechtigt, die Herausgabe des Geräts zur Aufbewahrung bis zum Vorstellungsschluss zu verlangen oder den/die Kunden/in zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
SICHERHEIT GEHT VOR!
Den Anordnungen des Lichtburg-Personals bzw. denen behördlicher Überwachungsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Durch den Erwerb der Eintrittskarte hat sich deren Inhaber/in dem Hausrecht der Lichtburg-Center Dinslaken GmbH unterworfen, somit hat er bzw. sie insbesondere jede Störung einer Veranstaltung zu unterlassen und auf andere Anwesende Rücksicht zu nehmen.
Bei Zuwiderhandlung ist das Hauspersonal berechtigt, den/die jeweilige/n Besucher/in des Hauses zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Die Mitarbeiter der Lichtburg-Center Dinslaken GmbH sind auch berechtigt, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen.
Die Lichtburg-Center Dinslaken GmbH bzw. ihre Vertretung ist auch berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder die von Sicherheitsorganen wegen strafbarer Handlungen festgenommen oder angezeigt werden, aufzunehmen.
Stark alkoholisierten Personen oder Personen unter Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch einer Veranstaltung verweigert werden, für sie besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
AGBs für den Erwerb von Eintrittskarten
AGBs DER LICHTBURG-CENTER DINSLAKEN GmbH
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder eines Gutscheines für unser Lichtburg-Center Dinslaken, werden die nachfolgenden Bedingungen der
Lichtburg-Center Dinslaken GmbH
Am Neutor 24
46535 Dinslaken
(im Folgenden: Betreiberin genannt) im Rahmen des Vertragsverhältnisses als rechtlich verbindlich anerkannt.
§ 1 Geltungsbereich
Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Betreiberin und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen der Betreiberin und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt die Betreiberin nicht an, es sei denn, sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer und Kartenerwerber bekannt zu geben und in den Vertrag mit ihm einzubeziehen.
§ 2 Erwerb von Eintrittskarten und Gutscheinen
Beim Kauf einer Eintrittskarte kommt ausschließlich eine vertragliche Beziehung zwischen dem / der rechtmäßigen Inhaberer/in der Eintrittskarte und der Lichtburg-Center Dinslaken GmbH zustande. Der Erwerb von Eintrittskarten ist per Vorverkauf im Internet sowie an der Kinokasse möglich. Altgutscheine, die nicht mehr per Internet einlösbar sind, können an der Kinokasse gegen Eintrittskarten eingetauscht werden.
Die vom Kunden erworbene Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum Besuch der darauf ausgedruckten Vorstellung zum angegebenen Termin. Zum Einlass in die Kinosäle berechtigen grundsätzlich nur die von der Betreiberin ausgestellten Eintrittskarten. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert jede Karte ihre Gültigkeit. Durch den Kauf einer Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiberin. Jeder Missbrauch mit Eintrittskarten oder Ausweisen hat deren Einzug und die Ungültigkeitserklärung der Eintrittskarte sowie eventuelle rechtliche Schritte zur Folge.
Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse bezahlt und abgeholt worden sein. Erfüllungsansprüche aus Kartenreservierungen verfallen, die zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst wurden. Die Betreiberin ist berechtigt, über die entsprechenden Sitzplätze im freien Verkauf zu verfügen.
Mit Beginn des Hauptfilms verfällt der Anspruch des / der Besuchers/in auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes. Bei Verlust der Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten der Betreiberin durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Betreiberin untersagt.
§ 2.1. Erwerb von Eintrittskarten im Kartenvorverkauf per Internetbestellung
Für das Angebot und die Abwicklung des Kartenvorverkaufs über das Internet (www.kino-dinslaken.de ) zeichnet die mars kinotickets.online GmbH & Co. KG verantwortlich. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt enthaltenen Daten wird seitens des Veranstalters keine Gewähr übernommen.
Online-Ticketverkauf durch:
mars kinotickets.online GmbH & Co. KG
Oberneulander Landstr. 117b
28355 Bremen
Deutschland
Hilfe bei der Buchung, verlorene Tickets und anderen Fragen: support@kinotickets.online oder rufen Sie die Hotline an: Tel: 0421 40892919.
Bitte geben Sie unbedingt immer den Kinonamen inkl. den Ort mit an.
AGBs der mars kinotickets.online GmbH &Co. KG finden Sie unter:
https://kinotickets.online/cine-city-verden/toc
Der Verkauf von Eintrittskarten durch die mars kinotickets.online GmbH & Co. KG stellt einen Fernabsatzvertrag ohne Widerrufsrecht (siehe § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) dar. Dies bedeutet insbesondere, dass kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht existiert. Jede Online-Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Karten.
Das Angebot für einen Vertragsabschluss bzw. den Erwerb von Eintrittskarten geht vom Kunden aus. Dazu ist im letzten Schritt der Online-Bestellung das Feld "Verbindlich bestellen" zu markieren bzw. anzuklicken. Damit beauftragt der Kunde die mars kinotickets.online GmbH & Co. KG mit der ordnungsgemäßen Abwicklung des Online-Kartenkaufes.
Sofern die Kartenbestellung korrekt ausgefüllt ist, alle erforderlichen Angaben enthält und ein Kontingent zur Bedienung des Kartenwunsches zur Verfügung steht, erhält der Besteller eine schriftliche Zuteilung per E-Mail. Diese E-Mail enthält eine mit einem Bar-Code versehenen Buchungsbestätigung für die bestellte(n) Eintrittskarte(n), die am Kinoeinlasss vozulegen ist. Erst mit dieser Zuteilung und der Übersendung dieser Buchungsbestätigung an den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
Die zugesandte Buchungsbestätigung inklusive Bar-Code ist vom Kunden auf einem handelsüblichen Drucker auszudrucken oder auf einem mit einer entsprechenden Anzeige zur Widergabe des Bar-Codes ausgestatteten Mobilgerät abzuspeichern. Der Bar-Code ist sorgfältig aufzubewahren und vor Diebstahl oder dem unbefugten Anfertigen von Kopien etc. zu schützen, gleiches gilt auch für die E-Mail selbst. Die Vorlage des Bar-Codes am Einlass berechtigt zum Besuch der Kinovorstellung(en).
Bei der Einlösung der Buchungsbestätigung gilt das Prinzip, dass mit Vorlage der Buchungsbestätigung Kinoeinlass gewährt wird. Damit ist der Vertrag erfüllt. Ein Anspruch auf Ausgabe von Eintrittskarten gegen eine zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegte identische Buchungsbestätigung ist infolgedessen ausgeschlossen.
Der Vorverkauf im Internet endet 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn.
Beim Online-Ticketkauf wird seitens der Mars_EDV e.K. eine vom Eintrittspreis abhängige Bearbeitungsgebühr erhoben, die jedoch 10% des Eintrittspreises nicht übersteigt. Diese Bearbeitungsgebühr ist bereits im Eintrittspreis enthalten und wird nicht gesondert ausgewiesen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist ebenfalls im Preis enthalten.
§ 2.2. Rücknahme von Eintrittskarten
Eine Rücknahme von Eintrittskarten ist nicht möglich.
§ 3 Prüfungspflichten des Kunden; Zahlung; Eigentumsvorbehalt
Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden. Bei Bezahlung in bar ist das Kassenpersonal berechtigt, die Annahme von 1- und 2-Cent-Stücken im Betrag von mehr 10-Cent bzw. von mehr als 20 Cent zu verweigern. Beschädigte, beschriftete oder anderweitig veränderte Geldscheine oder Münzen werden nicht angenommen. Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages das Eigentum des Betreibers.
§ 3. Ausfall der Veranstaltung
Muss eine Vorstellung aus betriebstechnischen Gründen abgesagt oder abgebrochen werden, kann die Eintrittskarte für eine Ersatzvorstellung eingetauscht bzw. bis einschließlich der Veranstaltungstages zurückgegeben werden. Nur sofern die Karte vor der Kassenschließung am Veranstaltungstages zurückgegeben wird, erhält der/die Kunde/in den Eintrittspreis zurück.
§ 4 Sitzplätze
Mit dem Kauf der Eintrittskarte erwirbt jede/r Zuschauer/in das Recht auf einen Sitzplatz. Dieser Sitzplatz ist über seine Reihen- und Sitzplatznummer auf der Eintrittskarte ausgewiesen. Es besteht ausschließlich Anspruch auf diesen Sitzplatz und auch die Verpflichtung, ausschließlich diesen Sitz zu nutzen. Ist auf der Eintrittskarte anstelle von Reihen- und Sitzplatznummer "Freie Platzwahl" vermerkt, darf der Sitzplatz frei gewählt werden; ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht in diesem Fall nicht.
In besonderen Fällen ist es möglich, dass Kinosäle kurzfristig getauscht werden müssen. Der Anspruch auf den mit einer Eintrittskarte im Vorverkauf erworbenen Sitzplatz verfällt damit. Von Seiten der Lichtburg-Center Dinslaken GmbH werden dann alle möglichen Bemühungen unternommen, möglichst gleichwertige Sitzplätze zur Verfügung zu stellen.
AGBs für Gutscheine
Erwerb von Gutscheine
1.1. Die Lichtburg-Center GmbH bietet Wertgutscheine über verschiedene Beträge an. Diese Wertgutscheine können in Höhe ihres Wertes eingesetzt werden. Der Wert gilt jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.2. Die Gültigkeit unserer Gutscheine beträgt drei Jahre nach dem Tag der Ausstellung. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein Gutschein nicht mehr eingesetzt werden.
1.3. Die Gutscheine können bei einer späteren Bestellung E-Tickets oder beim Kauf von Eintrittskarten an der Kinokasse für eine beliebige Vorstellung, jedoch ausschließlich für Veranstaltungen im Lichtburg-Center Dinslaken eingelöst werden, sofern für diese Vorstellung noch freie Plätze vorhanden sind.
1.3. 1.Soll ein Ticketgutschein (von einem unserer Kooperationspartner), der keinen 3D-Zuschlag beinhaltet, zum Eintritt in eine 3D-Vorführung verwendet werden, so hat der Kunde zusätzlich den jeweiligen 3D-Zuschlag zu entrichten.
1.4 Gutscheine können ausschließlich zur Bezahlung eines Leistungsbezuges verwendet werden. Sie können in der Regel an der Kinokasse bzw. den Gastronomie-Kassen eingelöst werden. Ein Anspruch auf Barauszahlung der Gutscheine gegen die Lichtburg-Center GmbH ist ausgeschlossen. Bei Verlust eines Gutscheins wird dieser nicht ersetzt.
2.1. Einlösung von Gutscheinen im Online-Shop
Soweit auf einem Gutschein ein sogenannter „Gutscheincode“ aufgedruckt ist, bzw. der Gutschein nur aus dem Gutscheincode besteht, kann dieser Gutschein im Rahmen seiner Gültigkeit möglicherweise auch als Zahlungsmittel im Online-Shop verwendet werden. Gutscheine ohne Gutscheincode können nur an der Kinokasse eingelöst werden.
2.2. Ein Anspruch darauf, dass die Lichtburg-Center Dinslaken GmbH die Bezahlung mit Gutscheinen (gleich ob diese vom Lichtburg-Center oder Dritten sind) im Online-Shop akzeptiert, besteht nicht.
2.3. Sollte die Lichtburg-Center GmbH solche Gutscheine dennoch akzeptieren, gelten die diesbezüglichen Regelungen von der Lichtburg-Center Dinslaken GmbH entsprechend.
2.4. Insoweit die Lichtburg-Center GmbH die Zahlung mit einem Wertgutschein akzeptiert, wird der jeweilige Gutscheinbetrag von dem durch den Kunden zu entrichtenden Endpreis abgezogen. Im Bezahlvorgang ist dazu der auf dem Gutschein aufgedruckte Gutscheincode einzugeben. Es können mehrere Wertgutscheine eingesetzt werden. Übersteigt der durch den eingesetzten Gutschein verkörperte Wert den von dem Kunden zu entrichtenden Endpreis, so bleibt der verwendete Gutscheincode in Höhe des Restwertes aktiv.
AGBs für Gewinnspiele der Lichtburg-Center GmbH
Gewinnspielbedingungen
Das Gewinnspiel wird betrieben von:
Lichtburg-Center Dinslaken GmbH
Barlachweg 30
46535 Dinslaken
- im Folgenden Lichtburg Dinslaken genannt –
1. Allgemeines
1.1. Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gelten ausschließlich die nachfolgenden Gewinnspielbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Lichtburg Dinslaken stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2. Ziel des Gewinnspiels ist es in der Regel, die richtige Lösung zu finden. Aus allen richtigen Antworten lost die Lichtburg Dinslaken den oder die Gewinner-/in aus.
1.3. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
1.4. Mitarbeiter der Lichtburg Dinslaken und deren Angehörige, sowie beteiligte Verleiher oder Firmen sind von der Teilnahme des Gewinnspiels ausgeschlossen. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt nur über die Website bzw. Facebook-Seite der Lichtburg Dinslaken. Der Postweg ist ausgeschlossen.
1.5. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht möglich.
1.6. Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Unser Lichtburg-Center ist berechtigt, die Gewinner/innen auf unseren Multimedia-Kanälen bekannt zu geben. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Hinweise zu Datenschutz und Datenverarbeitung
2.1. Die Lichtburg Dinslaken erhebt im Rahmen der Abwicklung des Gewinnspiels Daten des Teilnehmers. Diese Daten werden elektronisch erfasst und gespeichert, soweit dies für die Abwicklung des Gewinnspiels bzw. eines etwaigen Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Die Lichtburg Dinslaken beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.
2.2. Die Lichtburg Dinslaken gibt ausschließlich die personenbezogenen Daten der Gewinner an Partner weiter, die von zur Übergabe oder Inanspruchnahme des Gewinns benötigt werden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden.
2.3. Ohne die Einwilligung des Teilnehmers wird die Lichtburg Dinslaken die Daten der Teilnehmer nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
2.4. Im Falle eines Gewinns gestattet der Teilnehmer die Veröffentlichung seines Namens und Wohnortes auf der Lichtburg Dinslaken-Website. Der / die Gewinner des Gewinnspiels werden zudem schriftlich oder per E-Mail über den Gewinn informiert. Der Teilnehmer stimmt mit der Teilnahme am Gewinnspiel dem Empfang dieses Briefes oder dieser Email zu.
2.5. Der/Die Nutzer/in hat die Möglichkeit – je nach Ausgestaltung des Gewinnspiels – sowohl über Facebook als auch über die Eingabe seiner bzw. ihrer Daten in ein Formular an dem Gewinnspiel teilzunehmen. Sofern der/die Nutzer/in eine Teilnahme über Facebook wählt, werden – nach Login und weiterer Bestätigung durch den Nutzer – Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Facebook-Bild, Adresse, Teilnahmedaten wie Antworten und Fotos) aus dem Facebook-Account des Nutzers für die Teilnahme übermittelt. Einzelheiten zur Datenübermittlung von Facebook finden sich unter: https://www.facebook.com/about/privacy/.
3. Sonstiges
3.1. Für Geschäftsbeziehungen jeder Art zu dem Teilnehmer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3.2. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Gewinnspielbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
An die Stelle der gültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die gesetzliche Bestimmung.
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