Hausordnung
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR IHREN KINOBESUCH
Sehr geehrter Gast,
um Ihnen den Aufenthalt in unserem Kino-Center so angenehm wie möglich zu gestalten und einen reibungslosen Betriebsablauf gewährleisten zu können, gelten für unsere Lichtburg folgende Hausregeln:
§ 1 Geltung der allgemeinen Besuchsbedingungen
1.Unsere Allgemeinen Bedingungen für Ihren Kinobesuch (kurz: Besuchsbedingungen) gelten für den Erwerb sowie die Verwendung von Tickets für das Lichtburg-Center Dinslaken.
2.Der Geltungsbereich der Besuchsbedingungen umfasst das gesamte Kinogelände inklusive Zugang sowie die dazugehörigen Außenanlagen. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen unserer Besuchsbedingungen behält sich die Lichtburg jederzeit das Recht auf Hausverweis, Hausverbot sowie sämtliche weiteren rechtlichen Schritte vor.
§ 2 Kinobesuchsvertrag
1.Verträge über den Ticketerwerb und den Zugang zu den Kinosälen werden mit der Lichtburg-Center Dinslaken GmbH abgeschlossen, die das Lichtburg-Center Dinslaken betreibt.
2.Beim Erwerb eines Tickets an der Kartenkasse kommt ein Kinobesuchsvertrag zustande, dessen Grundlage die Bezahlung und Entgegennahme der Eintrittskarte ist. Dies gilt gleichermaßen für die Aushändigung von Gutscheinen oder Freikarten, sowie für Ticketerwerbe mit freiem Eintritt.
3.Mit der Entgegennahme der Eintrittskarte für einen Kinosaal unseres Lichtburg-Centers erkennen Sie, als unser Gast, diese Hausregeln der Lichtburg-Center Dinslaken GmbH inklusive ihrer vertragsregelnden Bedingungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses verbindlich an.
§ 3 Ticketrückgabe
1.Mit dem Erwerb der Tickets entsteht zwischen Ihnen und der Lichtburg-Center Dinslaken GmbH ein verbindlicher Vertrag. Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, aus Kulanz und im eigenen Ermessen Tickets bis zum Beginn der jeweiligen Vorstellung zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, wenn sie die Tickets noch weiterverkaufen können.
2.Die Betreiberin hält sich eine geringfügige Verschiebung der Anfangszeiten und eine Änderung des Kinosaals vor. Im Fall von Verschiebungen und Änderungen behalten die Tickets ihre Gültigkeit, gegebenenfalls werden neue Plätze zugewiesen. Eine Rückgabe von Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist erst bei einer Verschiebung von mehr als 30 Minuten möglich.
3.Ein Anspruch auf Rückgabe eines Tickets besteht nur dann, wenn die Vorführung nicht stattfindet oder bei einem verspäteten Beginn von mehr als 30 Minuten. Die Rückerstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nur gegen Vorlage des Originaltickets und nur vor Vorstellungsbeginn. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
§ 4 Allgemeine Pflichten und Rechte der Besucher
Allgemeine Verhaltensregeln:
1.Das Hausrecht im Lichtburg-Center Dinslaken wird durch die Eigentümerin, die Theaterleitung oder ihre Stellvertretung ausgeübt. Unsere Gäste verpflichten sich daher, den Anweisungen des Kinopersonals Folge zu leisten und Störungen der Vorstellungen sowie des sonstigen Betriebsablaufes zu unterlassen. Verstöße gegen unsere Besuchsbedingungen können zu einem sofortigen Hausverweis führen, ohne dass der Ticketpreis erstattet wird.
2.Mit dem Betreten des Kinogebäudes verpflichten sich unsere Besucher für die Dauer Ihres Aufenthalts in unserem Haus zu einer sorgfältigen Benutzung unserer Räumlichkeiten, insbesondere deren Einrichtung und Inventar. Vorsätzliche Beschädigung, Demontierung oder Zerstörung dieser Einrichtung, gleich welcher Art, werden mit einem sofortigen Verweis des Gebäudes und Hausverbot geahndet. Eine Geldrückgabe des bereits gezahlten Eintrittspreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Darüber hinaus behält sich die Lichtburg-Center Dinslaken GmbH die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung vor.
3.Personen, die mutwillig andere Gäste oder das Personal belästigen, bedrohen oder gar verletzen, werden ohne Erstattung des Kinotickets des Gebäudes verwiesen und erhalten Hausverbot. Weitergehende rechtliche Schritte behalten wir uns ausdrücklich vor.
4.Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit sind unsere Gäste angehalten, die Rettungswege nicht zu blockieren.
5.Im gesamten Kinogebäude herrscht Rauchverbot. Der Umgang mit offenem Feuer ist untersagt. Sollte durch einen Verstoß gegen dieses Verbot ein Feueralarm ausgelöst werden, behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor. Dies betrifft insbesondere sämtliche aus dem Alarm resultierenden Kosten, die dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Gleiches gilt auch für mutwillig ausgelösten Feueralarm durch Betätigen des Feuermelders.
6.Personen, die unter starkem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rauschmitteln die Lichtburg betreten, werden des Gebäudes verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die sich erst innerhalb des Kino-Centers in einen derartigen Zustand versetzen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
Ohne Eintrittskarte läuft nichts:
7.Der Zutritt zu den Kinosälen ist nur mit einem gültigen Ticket gestattet. Jede Eintrittskarte berechtigt nur zum Besuch einer Filmvorführung. Jeder Gast, der sich einen Film in unserem Hause anschaut, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die Dauer des gesamten Kinobesuches. Verstöße gegen diese Verpflichtung können eine Straftat darstellen und Schadensersatzansprüche der Filmverleihunternehmen auslösen. Aus diesem Grund müssen Besucher, die im Kinosaal ohne gültiges Ticket angetroffen werden, sofort eine Eintrittskarte zum vollen Kartenpreis nachlösen. Weitergehende rechtliche Schritte wegen Betrugsverdachtes behält sich die Betreiberin vor.
8.Das beim Kauf der Eintrittskarte erhaltene Wechselgeld ist umgehend auf seine Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, da sie für das Kassenpersonal nicht überprüfbar sind.
9.Der Erwerb von ermäßigten Karten und Zutritt mit ermäßigter Karte sind nur unter Vorlage des, die Ermäßigung begründenden Nachweises, gestattet. Dieser Nachweis ist sowohl beim Erwerb eines Tickets als auch beim Einlass zum Kinosaal zu führen. Nachträgliche Erstattungen sind ausgeschlossen.
10.Der Umtausch von Eintrittskarten ist nur vor Beginn der jeweiligen Filmvorführung möglich. Zur Vorführung zählt auch das Vorprogramm (Werbung, Trailer, ect.), das vor dem Hauptfilm gezeigt wird.
11.Da der Besuch des Lichtburg-Centers Dinslaken den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes unterliegt, und wir an die Einhaltung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK-Altersfreigaben) gebunden sind, müssen unsere jugendlichen Gäste nach Aufforderung unseres Personals ein gültiges Ausweisdokument zum Zwecke des Altersnachweises vorlegen. Ein Anspruch auf Erwerb einer Eintrittskarte besteht daher nicht, wenn der erforderliche Altersnachweis nicht erbracht werden kann.
12.Unser Einlasspersonal kann den Zutritt zum Kinosaal verweigern, wenn der Aufdruck auf den Tickets manipuliert oder beschädigt wurde.
13.Ein Anspruch auf Einlass in eine Filmvorführung entfällt bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte, wenn der Nachweis für eine Preisermäßigung oder der von der FSK geforderte Altersnachweis nicht erbracht werden kann. Schadensersatzansprüche des Besuchers wegen eines verwehrten Einlasses sind dann ausgeschlossen.
14.Beanstandungen bezüglich der Qualität der Filmvorführung (Bildschärfe, Lautstärke, ect.) sind dem Kinopersonal unverzüglich mitzuteilen. Reklamationen nach Ablauf der Vorstellungen können nicht mehr anerkannt werden.
15.Rückforderungen von gezahlten Eintrittsgeldern, die auf dem Inhalt der gezeigten Filme beruhen, sind ausgeschlossen. Weiterhin übernimmt die Betreiberin keine Haftung für physische und / oder psychische Schäden.
Was dürfen Sie als unser Besucher nicht mit in unsere Kinosäle nehmen?
16.Da unser Lichtburg-Center Dinslaken über eine Kino-Gastronomie verfügt, ist das Mitbringen und der Verzehr von nicht in unserem Haus erworbener Speisen und Getränke im gesamten Kinogebäude nicht gestattet. Alles was Sie für einen Kinobesuch brauchen, bekommen Sie an unserer Theke, wo wir uns bemühen Ihnen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks und Süßwaren etc. anzubieten. Daher lehnen wir es ab, wenn in unseren Räumen Kebab, Hamburger usw. verzehrt werden - auch legen wir keinen Wert auf fremden Abfall und Verpackungsmaterialien.
17.Die Mitnahme von Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten ist mit Ausnahme von Mobiltelefonen nicht gestattet. Handys sind zur Vermeidung von Stö-rungen während der laufenden Vorstellung, spätestens im Kinosaal, außer Betrieb zu nehmen.
18.Das Mitnehmen von sperrigen oder übergroßen Behältnissen wie z.B. Einkaufstaschen, Rucksäcken, Reisetaschen, Koffer ist nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich an unser Personal.
19.Die Nutzung von Inlineskates, Skateboards, Tretrollern und ähnlichen Gegenständen sind im gesamten Kinogebäude untersagt.
20.Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren zu den Filmvorführungen ist untersagt. Die Ausnahme sind ausgebildete Hunde, die bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderliche Hilfestellung geben können.
21.Das Mitführen jeglicher Art von Waffen, Feuerwerkskörper, scharfen oder / und spitzen Gegenständen, sowie gefährlichen Werkzeugen, Sprühdosen und Gegenständen, von denen in irgendeiner Art und Weise eine Gefahr ausgehen kann, ist auf dem Kinogelände verboten.
22.Die Lichtburg-Center Dinslaken GmbH behält sich vor, mitgebrachte Taschen, sowie Bekleidungsgegenstände am Einlass zu den Kinosälen durch das Personal kontrollieren zu lassen, und aufgrund des Inhaltes gegebenenfalls den Besuchern den Zutritt zur Vorstellung zu verwehren. Als unsere Gäste sind Sie nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Im Falle einer Weigerung behält sich die Betreiberin jedoch das Recht vor, Ihnen den Eintritt zu verwehren. Schadensersatzansprüche wegen des verweigerten Einlasses stehen Ihnen nicht zu.
§ 5 Verbot von Bild- und Tonaufnahmen, Vertragsstrafe
1.Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Filme sind urheberrechtlich geschützte Werke gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG. Eine Vervielfältigung, Verbreitung bzw. öffentliche Wiedergabe dieser Werke ganz oder teilweise ohne die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers ist strafbar gem. §106 i.V.m. §15, 16, 17 UrhG.
2.Dies gilt insbesondere für jede Art der Aufzeichnung bzw. Mitschneiden von Filmen (in Bild und/ oder Ton) im Kinosaal während einer öffentlichen Vorführung gemäß § 106, 16 i.V.m. §53 Abs. 7 UrhG. Selbst die Duldung bzw Unterstützung derartiger Tätigkeiten werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Als Kino sind wir gesetzlich verpflichtet jeden Versuch einer Abfilmung zur Anzeige zu bringen. Außerdem hält sich die Betreiberin die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
3.Für jeden Verstoß gegen das vorgenannte Verbot im Hinblick auf Filmvorführungen kann die Lichtburg-Center Dinslaken GmbH die Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu € 500,- verlangen; es sei denn, es kann bewiesen werden, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Licht-burg-Center Dinslaken GmbH bleiben hiervon unberührt, die Vertragsstrafe wird jedoch angerechnet.
4.Die Betreiberin behält sich vor, durch das Kinopersonal Kontrollen am Einlass durchzuführen und Personen mit entsprechenden Aufzeichnungsgeräten den Zugang zu den Kinosälen zu verweigern. Eine Geldrückgabe des bereits gezahlten Eintrittspreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen
5.Jegliche Foto-, Ton- und Videoaufnahmen auf dem Gelände der Lichtburg-Center Dinslaken GmbH sind mit der Geschäftsleitung abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.
§ 6 Haftuntungsbeschränkungen
1.Kinoprogrammänderungen sind nicht beabsichtigt, können aber kurzfristig vorkommen. Ein Schadensersatzanspruch bei einer nachträglichen Änderung eines bereits publizierten Programmes und Nichtzeigen eines bestimmten, im Programm veröffentlichten Filmes, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen.
2.Für Beschädigung, Diebstahl oder Verlust von Garderobe, Wertgegenständen und sonstigen in unser Kino-Center mitgebrachte Objekte, die durch Dritte verursacht wurden, übernimmt die Lichtburg-Center GmbH keine Haftung.
3.Schadensersatzansprüche bei Sachschäden gegen die Lichtburg-Center Dinslaken GmbH sind ausgeschlossen, soweit die Lichtburg-Center Dinslaken GmbH, bzw. ihre Vertreter oder ihre Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Im Übrigen haftet die Lichtburg-Center Dinslaken GmbH nur in Fällen schuldhafter Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Der Schadensersatzanspruch ist dann jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.Bei Personenschäden (Gesundheit, Körper, Leben) haftet die Lichtburg-Center Dinslaken GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Sonstiges
1.Das Verteilen von Prospekten, Flugblättern oder anderen Druckerzeugnissen, sowie Werbeartikel auf dem Kinogelände ist ohne vorherige Genehmigung durch die Geschäftsleitung der Lichtburg-Center Dinslaken GmbH nicht gestattet. Auch das Anbringen von Plakaten sowohl im Gebäude als auch im gesamten Außenbereich des Kino-Centers ist mit der Geschäftsleitung abzustimmen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus und gute Unterhaltung beim Film!